Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen
Definition eines Einsatzfahrzeuges
Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO).
Auch die Verwendung ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt: Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes verwendet werden. Blaulicht darf aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlichen Hilfeleistung verwendet werden.
Verhalten bei Näherung eines Einsatzfahrzeuges
- Bleiben Sie ruhig und führen Sie keine abrupten Fahrmanöver durch.
- Machen Sie nach Möglichkeit dem Fahrzeug sofort Platz, in dem Sie an die rechte Fahrbahnseite fahren, signalisieren Sie dies auch durch den Blinker.
- Ist ein Überholen nicht möglich, fahren Sie mit angemessener Geschwindigkeit vor dem Einsatzfahrzeug bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit her.
- Setzt ein Einsatzfahrzeug zum Überholen an, betätigen Sie den Blinker und verringern Sie ihre Fahrgeschwindigkeit.
- Ist auf einer Autobahn bzw. Schnellstraße zwei oder mehr spurige so ist eine Rettungsgasse zu bilden.
Parkplatz
Auch schon in Vorfeld kann den Einsatzorganisationen durch etwas Rücksicht bei der Parkplatzwahl erheblich geholfen werden:
- Parken Sie immer so, dass auch größere Einsatzfahrzeuge vorbeikommen.
- Ausreichender Abstand sollte auch beim Parken an Einmündungen und Kreuzungen gehalten werden.
- Parken Sie niemals vor gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und auf markierten Feuerwehrstellflächen.
- Achten Sie auch darauf, dass Sie keine Hydranten verparken
Denken sie daran, auch sie könnten einmal Hilfe benötigen